Rechtliches
Als Fotograf ist man, ohne dass es einem direkt bewusst ist, mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert.
Dieser Abschnitt stellt die wichtigsten Aspekte zusammen, kann aber bei Weitem nicht vollständig sein. Auch können wir von Tiger Graphics nur umreißen, worum es bei den einzelnen Themen geht, aber keine juristisch bindenden Formulierungen und Informationen bereit stellen.
Die wichtigsten Aspekte des deutschen Fotorechts beim Fotografieren sind
- Das Urheberrecht, das besagt, dass das von dir aufgenommene Bild dir gehört und du über die Verwendung bestimmen darfst.
- Das Recht am eigenen Bild, das besagt, dass du Fotos von Personen nur veröffentlichen oder verbreiten darfst, wenn diese zugestimmt haben. Dies gilt nicht, wenn Personen zum Beispiel auf einer Landschaftaufnahme oder bei einem Konzert mit aufgenommen wurden. Es gilt auch nicht für Personen der Zeitgeschichte, also zum Beispiel für Politiker.
- Die Panoramafreiheit, die besagt, dass du von öffentlichen Straßen und Wegen aus Gebäude und Werke, wie zum Beispiel Denkmäler, fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen darfst, wenn du dazu keine Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen verwendest.
- Das Haus- und Eigentumsrecht, das besagt, dass Eigentümer von privaten Gebäuden, Geschäften oder Museen darüber bestimmen können, ob und womit dort fotografiert werden darf. Ein Veranstalter von Konzerten kann z.B. die Verwendung von (bestimmten) Kameras verbieten und so ein Verbot auch durchsetzen.
Wenn man diese Aspekte liest, merkt man schon, dass es viele Grauzonen gibt, was erlaubt ist und was nicht:
- Darf man Fotos nur nicht veröffentlichen oder müssen Personen ausdrücklich zustimmen, dass sie fotografiert werden? Reicht dann ein freundliches Lächeln oder braucht man eine schriftliche Einwilligung? Ist mit so einer Einwilligung auch die Bearbeitung des Bildes und die Veröffentlichung eingeschlossen?
- Wann ist eine Person nur “Beiwerk” und wann nicht?
- Wer ist einen Person der Zeitgeschichte und wer nicht?
Um all diese Fragen zu klären, braucht es Juristen und die Justiz ist gut beschäftigt mit Streitereien genau um diese Punkte. Und um es noch komplizierter zu machen: In verschiedenen Ländern gelten verschiedene Rechte. Was hier in Deutschland erlaubt ist, muss in anderen Ländern noch lange nicht erlaubt sein. Und einiges, was in anderen Ländern erlaubt ist (z.B. USA oder UK), geht in der EU und Deutschland gar nicht.
Hinzu kommen viele Rechtsfragen bei der Nutzung fremder Bilder, wie zum Beispiel das Bild oben in diesem Abschnitt. Wenn man im Rahmen einer Ausstellung oder einer Website Bilder anderer Fotografen zeigen möchte, braucht man dazu die Nutzungsgenehmigung. Dies gilt auch für Illustrationen, wie sie in dieser Fotoschule zu finden sind. Das Bild in diesem Abschnitt unterliegt einer Lizenz, die die Nutzung ausdrücklich erlaubt, die Illustrationen in der Fotoschule wurden von Tiger Graphics mit Hilfe von Tikz unter Latex erstellt. Aber auch hier gibt es juristische Fragen:
- Ist eine Grafik, die man 1:1 von einer gesehenen Grafik abzeichnet, ein eigenes Werk oder nicht?
- Darf ich eigene Bilder, die ich zum Beispiel an einen Verlag verkauft habe, anderweitig veröffentlichen?
